Seit der Einführung des neuen Gesellschaftsrechts ist die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung einfacher geworden.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist zur Standardform eines Unternehmens geworden, und die neue Gesetzgebung erlaubt es, die Satzung quasi vollständig zu "personalisieren".
Sie genießen eine beschränkte Haftung, d. h. Ihre Haftung ist auf den Beitrag beschränkt, den Sie in das Unternehmen eingebracht haben.
Einen Mindestbeitrag gibt es nicht mehr. Sie müssen das Anfangskapital in einen Finanzplan aufnehmen, und es wird auf der Grundlage der geplanten Aktivitäten bewertet. Dieses Anfangskapital sollte jedoch für einen Zeitraum von 2 Jahren ausreichen. Dies liegt im Interesse der Haftung der Gründer.

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