Die VOF und die CommV sind die flexibelsten Gesellschaftsformen. Sie haben die Freiheit, Ihre eigenen Regeln aufzustellen, und es müssen nur wenige rechtliche Formalitäten erfüllt werden, z. B. zwei Gründer und die Erstellung und Veröffentlichung der Satzung.
Sie müssen nicht zu einem Notar gehen, sondern können dies auch privat tun.
Es ist weder ein Finanzplan noch ein Mindestkapital erforderlich, so dass sich diese Gesellschaftsformen ideal für Unternehmen mit einem geringen Gründungsbudget und einer risikoarmen Tätigkeit eignen.
Es gibt auch weniger Buchführungspflichten als bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Wenn Ihre VOF einen Umsatz von weniger als 500.000 € hat, sind Sie nicht verpflichtet, eine doppelte Buchhaltung zu führen.
Eine VOF und eine CommV haben jedoch keine beschränkte Haftung, so dass die Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen für die Schulden dieser Unternehmen haften.

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