Die Körperschaftssteuer ist eine Steuer auf die Gewinne von Unternehmen und nicht von Einzelpersonen. Ein Selbständiger ohne Unternehmen, z. B. ein Einzelunternehmer im Hauptberuf oder ein Einzelunternehmer im Nebenberuf, zahlt also keine Körperschaftssteuer. Sie fallen unter die persönliche Einkommensteuer.
Außerdem handelt es sich um eine Gewinnsteuer und nicht um eine Steuer auf den Umsatz oder die Verkäufe. Neben der Körperschaftssteuer müssen mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen auch Mehrwertsteuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen an ihre Kunden erheben. Dies kann als eine Steuer auf den Umsatz und nicht auf die Gewinne des Unternehmens angesehen werden.
Drei Bedingungen:
- das Unternehmen hat Rechtspersönlichkeit: BV, CommV, VOF und NV
- Das Steuerdomizil befindet sich in Belgien: Sitz, Hauptniederlassung oder Sitz der Geschäftsführung befindet sich in Belgien. Wenn sich der eingetragene Sitz einer Gesellschaft in Belgien befindet, wird vermutet, dass die Gesellschaft auch steuerlich in Belgien ansässig ist.
- das Unternehmen hat die Fähigkeit, Gewinne auszuschütten: juristische Personen, die ein Unternehmen betreiben oder gewinnbringende Tätigkeiten ausüben.
Sie zahlen Körperschaftssteuer auf die gesamten Gewinne, die Sie mit Ihrem Unternehmen erzielen. Dazu gehören auch Dividenden, die ein Unternehmen an seine Aktionäre ausschüttet.
Der normale Körperschaftssteuersatz beträgt 25 %. KMU haben unter bestimmten Bedingungen auch Anspruch auf den ermäßigten Satz von 20 %.

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