Um sich selbständig zu machen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Sie können also nicht minderjährig sein. Wollen Sie sofort in dem Jahr, in dem Sie 18 werden, anfangen? Dann müssen Sie noch bis zum Quartal Ihres 18. Geburtstags warten.
Man muss Bürgerrechte haben.
Sie müssen geschäftsfähig sein (nicht für geschäftsunfähig erklärt und nicht unter Zwangsverwaltung).
Sie müssen EU-Bürger oder Staatsangehörige von Norwegen, Island oder Liechtenstein sein. Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit haben, müssen Sie im Besitz eines Berufsausweises sein.
Für einige Berufe müssen Sie die entsprechenden Lizenzen beantragen, um sie ordnungsgemäß ausüben zu können.
Sie müssen nachweisen können, dass Sie über ausreichende betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen. In Flandern müssen Sie dies nicht mehr tun, wohl aber in der Region Brüssel oder in Wallonien. Die Ausnahme ist, dass Personen, die einen freien oder geistigen Beruf ausüben, keine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse nachweisen müssen.
Sie üben noch keinen unvereinbaren Beruf aus, denn nicht alle Berufe lassen sich mit einer selbständigen Tätigkeit kombinieren. Denken Sie nur an Rechtsanwälte, Notare, Polizisten, Justizberufe und so weiter.
Wenn Sie alle diese Bedingungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen können, können Sie eine Gesellschaftsform wählen.

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