In Belgien sind bestimmte Berufe auf der Grundlage von Artikel 44 des belgischen Mehrwertsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit. Dies gilt vor allem für Berufe im Gesundheitswesen, im Bildungswesen und für bestimmte soziale und kulturelle Tätigkeiten. Hier sind einige wichtige Kategorien:
1. Medizinische und paramedizinische Berufe
Gesundheitsdienstleister, die anerkannte medizinische oder paramedizinische Dienstleistungen anbieten, sind von der Mehrwertsteuer befreit, wie z. B:
- Hausärzte, Fachärzte, Zahnärzte
- Physiotherapeuten, Krankenschwestern
- Psychologen, Sprachtherapeuten
- Hebammen
💡 Hinweis: Nicht alle Dienstleistungen dieser Berufe sind steuerfrei. Kosmetische Eingriffe zum Beispiel sind in der Regel mehrwertsteuerpflichtig.
2. Bildung und Ausbildung
- Offizielle Schulen und akkreditierte private Einrichtungen
- Lehrer, die Privatunterricht erteilen (z. B. Nachhilfeunterricht)
- Staatlich anerkannte Berufsausbildung
3. Kultureller und künstlerischer Bereich
- Bestimmte Auftritte von Künstlern
- Organisationen, die kulturelle Veranstaltungen ohne Erwerbszweck organisieren
- Künstler, die Original-Kunstwerke verkaufen (unter bestimmten Bedingungen)
4. Sozialarbeit und Wohlfahrt
- Dienstleistungen, die von anerkannten Einrichtungen wie PCSWs erbracht werden
- Jugend- und Heimdienste
- Altenpflege und Behindertenbetreuung
5. Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
- Banken und Finanzinstitute (für bestimmte Transaktionen wie Darlehen und Zahlungen)
- Versicherungsgesellschaften und -makler
6. Immobiliensektor (vorbehaltlich der Bedingungen)
- Die Vermietung von Immobilien ist in der Regel mehrwertsteuerfrei (außer bei bestimmten Vermietungen wie möblierten Wohnungen oder neuen Geschäftsgebäuden).
👉 Kleinunternehmerregelung:
Zusätzlich zu den gesetzlichen Steuerbefreiungen können Selbstständige und Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 25 000 EUR die "Kleinunternehmerregelung" in Anspruch nehmen und keine Mehrwertsteuer berechnen.
Möchten Sie wissen, ob Ihr Beruf unter diese Regelung fällt? Dann empfehlen wir Ihnen, sich an einen Buchhalter oder den FÖD Finanzen zu wenden, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.