Einige freie Berufe und Berufe mit sozialem Charakter sind von der Mehrwertsteuer befreit. Wenn Ihr Unternehmen nur diese Tätigkeiten ausübt, brauchen Sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen.
Die häufigsten Ausnahmen von der Mehrwertsteuerpflicht sind:
- Nicht-ästhetische medizinische Tätigkeiten, die von Ärzten, Zahnärzten oder Physiotherapeuten durchgeführt werden
- Tätigkeiten von Hebammen, Krankenschwestern und medizinischem Fachpersonal
- Tätigkeiten von anerkannten und reglementierten paramedizinischen Berufen (z. B. Diätassistenten, Logopäden, Podologen usw.)
- Bestimmte soziokulturelle Aktivitäten
- Krankenpflege und medizinische Versorgung im Krankenhaus
- Transport von Kranken oder Verletzten mit speziell ausgerüsteten Fahrzeugen
- Altenpflege
- Jugendbetreuung
- Pflege von Behinderten
- Krankenversicherungsaktivitäten
- Pädagogische Aktivitäten
- Vermietung von Büchern, Zeitschriften und anderen Kulturgütern (Bibliotheken)
- Organisation von Ausstellungen, Konzerten, Theater-, Ballett- und Filmvorführungen
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- Verkauf, Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen
- Versicherungsgeschäft
- Finanzielle Tätigkeiten (z. B. Kreditvergabe)
Die vollständige Liste der steuerbefreiten Tätigkeiten (gemäß Artikel 44 des MwSt.-Codes) und alle Bedingungen sind auf Fisconet zu finden.