Habe ich als angehender Selbständiger Anspruch auf Elternurlaub?
Eine selbständige Frau hat Anspruch auf 12 Wochen Mutterschaftsurlaub, der durch Leistungen ergänzt wird. Mindestens drei Wochen müssen genommen werden: eine Woche vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und zwei Wochen danach. Sie können sich auch für einen Teilzeit-Mutterschaftsurlaub entscheiden. In diesem Fall können Sie sich insgesamt 18 Wochen lang schonen und gleichzeitig halbtags arbeiten.
Außerdem haben Sie Anspruch auf eine fakultative Entbindungspause von bis zu neun Wochen, von denen Sie zwei Wochen für Ihre obligatorische Entbindungspause einplanen können. Die fakultative postpartale Ruhezeit nehmen Sie an sieben Kalendertagen in den 36 Wochen nach der obligatorischen vorgeburtlichen Ruhezeit.
Seit dem 1. Mai 2019 hat der Selbstständige, der Selbsthelfer oder der mitarbeitende Ehepartner, der Vater oder Mitelternteil wird, bei einer Unterbrechung der Tätigkeit innerhalb von vier Monaten nach der Geburt Anspruch auf die Vaterschafts- oder Geburtsbeihilfe.
- höchstens 15 volle Tage (oder höchstens 30 halbe Tage) für Geburten, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 stattfinden. Während des Geburtsurlaubs erhalten Sie ein Tagegeld. Sie können diesen Vaterschaftsurlaub auch in halben Tagen nehmen. Das Tagegeld beträgt dann die Hälfte.
- bis zu 20 volle Tage (oder bis zu 40 halbe Tage) für Geburten, die ab dem 1. Januar 2023 stattfinden.
Sie können oder wollen die 15 vollen Tage (oder 30 halben Tage) nicht in Anspruch nehmen? Dann können Sie bis zu acht Tage Geburtsurlaub nehmen und zusätzlich zum Tagegeld die einmalige Prämie von 135 Euro für Geburtshilfe beantragen.
Bekomme ich als Erstes Geld, wenn ich krank bin?
Wenn Sie in Ihrem Hauptberuf selbständig sind und vierteljährlich Sozialversicherungsbeiträge zahlen, haben Sie Anspruch auf eine Kranken- und Invaliditätsversicherung. Damit ist Ihre ganze Familie gegen die Risiken von Krankheit und Invalidität versichert. Die Bezahlung von Arztbesuchen erfolgt über Ihre Krankenkasse. Um Anspruch auf Erstattung der Krankheitskosten und Unterstützung bei Krankheit und Unfall zu haben, müssen Sie einer Sozialversicherungskasse beitreten und Ihre Sozialversicherungsbeiträge pünktlich bezahlen. Sie erhalten dann eine Bescheinigung. Mit dieser Bescheinigung werden Sie Mitglied einer Krankenkasse.
Als Selbständiger in einem Nebenberuf bauen Sie Ihre Kranken- und Invaliditätsversicherung aus Ihrem Arbeitnehmerstatus auf.

Diese Informationen werden Ihnen zur Verfügung gestellt von Avixi - https://avixi.be/