Was ist der Sozialbeitrag und gilt er für mich als Berufsanfänger?
Als Selbständiger unterliegen Sie dem Sozialstatut der Selbständigen. Daher müssen Sie sich vor Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit einer Sozialversicherungskasse für Selbständige anschließen. Die Sozialversicherungskasse berechnet vierteljährlich Ihre Sozialbeiträge und fordert Sie auf, diese Beiträge zu zahlen. Avixi als Sozialversicherungskasse überweist diesen Betrag wiederum an den Staat.
Wenn Sie mit Ihren Sozialbeiträgen in Ordnung sind, dann eröffnen Sie diese sozialen Rechte:
- Mutterschaftshilfe (kostenlose Dienstleistungsgutscheine)
- Mutterschaftsurlaub
- Geburtsurlaub (Vaterschaftsurlaub)
- Kranken- und Invaliditätsversicherung
- Brückenzoll
- informelle Pflege
- Rente
Alle hauptberuflichen Selbstständigen haben diese sozialen Rechte, wenn sie ihre Beiträge pünktlich zahlen.
Selbständige, die eine Nebentätigkeit aus üben, erwerben keine sozialen Rechte aufgrund ihrer selbständigen Tätigkeit, da sie diese Rechte im Rahmen ihres Arbeitnehmer- oder Beamtenstatus erwerben. Sie begründen ihre sozialen Rechte in diesem anderen Status, weil sie dort die vollen Sozialbeiträge zahlen. Dies erklärt, warum Selbstständige im Nebenberuf keine oder reduzierte Sozialbeiträge zahlen.
Auch andere Selbstständige müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen (Selbstständige im Nebenberuf, Rentner, Studenten usw.), wenn ihr Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt.
Wann muss ich als Berufsanfänger meinen Sozialversicherungsbeitrag zahlen?
Sie zahlen Ihre Sozialbeiträge vierteljährlich an Ihre Sozialversicherungskasse avixi. Die Sozialversicherungskasse avixi stellt Ihnen jedes Quartal eine Abrechnung auf der Grundlage Ihrer vorläufigen Berechnung aus. Als Selbständiger haben Sie bis zum Ende des laufenden Quartals (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) Zeit, den vollen Betrag auf das Konto Ihrer Sozialversicherungskasse zu überweisen. Am letzten Tag des Quartals muss der Beitrag auf dem Konto Ihrer Sozialversicherungskasse eingegangen sein.
Wenn Sie die Sozialversicherungsbeiträge nicht rechtzeitig zahlen, ist Ihre Sozialversicherungskasse avixi gesetzlich verpflichtet, am Ende eines jeden Quartals einen Zuschlag von 3 % zu erheben. Wenn Sie den vierteljährlichen Beitrag bis zum Ende des Kalenderjahres nicht gezahlt haben, wird ein Zuschlag von 7 % erhoben.
Wie wird mein Sozialbeitrag als Berufsanfänger berechnet?
Ihre Sozialbeiträge werden als Prozentsatz Ihres steuerpflichtigen Nettoeinkommens als Selbständiger in dem betreffenden Jahr berechnet. Dieser Prozentsatz ist je nach Beitragskategorie(Hauptberuf, Nebenberuf usw.) und Einkommen unterschiedlich.
Ihr steuerpflichtiges Nettoeinkommen ist gleich Ihrem Bruttoeinkommen abzüglich:
- Ihre Honorare;
- Ihre gezahlten Sozialbeiträge;
- Ihre Beiträge zur VAPZ(Freie Zusatzrente für Selbstständige);
Die Berechnung der Sozialbeiträge erfolgt in zwei Stufen:
- Im Beitragsjahr selbst zahlen Sie vorläufige Beiträge auf der Grundlage Ihres beruflichen Nettoeinkommens der letzten drei Jahre. In jedem Kalenderquartal erhalten Sie eine Abrechnung mit den bis zum Quartalsende fälligen Beträgen. Als Berufsanfänger verfügen Sie noch nicht über ein Jahreseinkommen und zahlen daher einen vorläufigen Beitrag. Sie haben die Wahl zwischen einem festen gesetzlichen Mindestbetrag oder einer Schätzung Ihres Einkommens, die Sie selbst vornehmen (siehe unten).
- Später (in der Regel nach zwei Jahren) teilen die Steuerbehörden das Berufseinkommen des Beitragsjahres selbst auf. Ihre Sozialversicherungskasse nimmt dann eine Endabrechnung der Sozialversicherungsbeiträge auf der Grundlage Ihres Berufseinkommens für dieses Beitragsjahr vor. Sie gleichen dann aus, was Sie zu wenig gezahlt haben, oder erhalten einen Teil zurück, wenn Sie zu viel gezahlt haben.
Als Berufsanfänger haben Sie kein vorheriges Einkommen; Sie zahlen daher einen vorläufigen Beitrag. Sie haben die Wahl zwischen:
- einen pauschalen Mindestbeitrag
- oder ein Beitrag zum geschätzten Einkommen.
Pauschaler Mindestbeitrag
In den ersten 3 Jahren zahlen Sie den von der Regierung vorgeschriebenen Mindestbetrag.
- Für einen Selbstständigen im Hauptberuf 781,30 EUR für das erste Jahr (Zahl 2022)
- Für einen Selbstständigen in Nebenberuf beträgt sie 86,43 Euro für das erste Jahr (Abbildung 2022).
Diese Beträge steigen im zweiten und dritten Jahr leicht an.
Nach drei Jahren selbständiger Tätigkeit wird die Sozialversicherungskasse Ihre Beiträge auf der Grundlage Ihres tatsächlichen Einkommens in diesen drei Jahren neu berechnen. Sie müssen dann die Differenz zwischen dem, was Sie in diesen Jahren bereits gezahlt haben, und den endgültig fälligen Sozialbeiträgen nachzahlen.
Beitrag zum geschätzten Einkommen
Sie können den Beitrag, den Sie zahlen, auch auf der Grundlage einer Schätzung Ihres Einkommens berechnen. Das hat den Vorteil, dass Sie später keine hohen Nachzahlungen leisten müssen.
Wie oder an wen soll ich als Berufsanfänger den Sozialbeitrag zahlen?
Bevor Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie sich bei einer Sozialversicherungskasse für Selbstständige wie avixi anmelden. Die Sozialversicherungskasse berechnet vierteljährlich Ihre zu zahlenden Sozialbeiträge und fordert Sie zur Zahlung dieser Beiträge auf. Avixi wiederum führt diesen Betrag an den Staat ab.
Wie kann ich als Berufsanfänger Sozialversicherungsbeiträge in meinen Konten verbuchen?
Abzugsfähige Werbungskosten halten Ihr zu versteuerndes Einkommen niedrig, was sich wiederum positiv auf die zu zahlenden Steuern auswirkt. Das bedeutet, dass der Gesamtbetrag Ihrer Berufsausgaben von Ihrem Umsatz abgezogen wird. Einige Werbungskosten sind vollständig abzugsfähig, andere nur teilweise. Was dann übrig bleibt, ist Ihr Nettoeinkommen, auf das Sie Steuern zahlen. Je mehr Ausgaben Sie absetzen können, desto geringer ist Ihr zu versteuerndes Einkommen. Sie können auch Ihre Sozialversicherungsbeiträge als voll abzugsfähige Werbungskosten angeben.
Gibt es einen ermäßigten Satz oder eine Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen für Berufsanfänger und wie kann ich diese in Anspruch nehmen?
Ermäßigter Satz
Primo-Starter erhalten einen einmaligen Rabatt von 100 Euro auf die Sozialbeiträge ihres ersten Tätigkeitsquartals. Der Rabatt wird sofort mit dem für das erste Quartal fälligen vorläufigen Beitrag verrechnet.
Ein "primo starter" ist ein Selbständiger, der eine Hauptbeschäftigung aufnimmt und bestimmte Bedingungen erfüllt, so dass er in den ersten vier Quartalen seiner Zugehörigkeit einen niedrigeren Sozialbeitrag zahlen kann.
Sie sind ein Primo-Starter, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie sind in Ihrem Hauptberuf selbständig tätig
- Sie waren zu keinem Zeitpunkt in den 20 Quartalen vor Aufnahme oder Wiederaufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit hauptberuflich selbständig oder hauptberuflich selbständig und einem nebenberuflich selbständigen Erwerbstätigen gleichgestellt
Es handelt sich also um Existenzgründer im Haupterwerb, die noch nie selbständig waren oder die ihre Selbständigkeit vor mehr als 20 Quartalen aufgegeben haben.
Gut zu wissen: Auch Selbstständige im Nebenberuf und studentische Selbstständige, die sich im Übergang zur Selbstständigkeit im Hauptberuf befinden, sind förderfähig. Als Selbstständiger in einem Nebenberuf können Sie kein Hauptberufler sein.
Freistellung
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von Ihren Sozialversicherungsbeiträgen erhalten. Sie haben Anspruch darauf, wenn Sie zu einer der folgenden Kategorien von Selbstständigen gehören:
- Primostarter
- Selbstständig im Hauptberuf
- Mithelfende Ehegatten (Maxistatut)
- Rentner mit selbständiger Tätigkeit
Wenn Sie nicht zu einer der oben genannten Kategorien von Selbstständigen gehören, haben Sie nur dann Anspruch auf eine Befreiung, wenn Ihr vorläufig fälliger Pflichtbeitrag mindestens so hoch ist wie der im Hauptberuf fällige Beitrag. Dies gilt für:
- Studentische Selbstständige
- Personen, die eine Nebenbeschäftigung ausüben (Artikel 37)
Als Selbständiger in einem Nebenberuf haben Sie keinen Anspruch auf Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen.
Sie können eine Befreiung bei Ihrer Sozialversicherungskasse oder direkt beim NSSO (Nationales Institut für die Sozialversicherung der Selbstständigen) beantragen.

Diese Informationen werden Ihnen zur Verfügung gestellt von Avixi - https://avixi.be/
Zusammenfassender Fragebogen
Sozialbeiträge sind Pflichtbeiträge, die von Selbständigen und Arbeitgebern in Belgien an eine Sozialversicherungskasse gezahlt werden. Diese Beiträge finanzieren die soziale Sicherheit, einschließlich Renten, Krankenversicherung und Familienbeihilfen, und schützen Arbeitnehmer und Selbständige vor sozialen Risiken.