Selbstständige und Arbeitnehmer unterliegen einem Sozialstatut. Das Sozialstatut soll sicherstellen, dass Sie im Gegenzug zu den von Ihnen gezahlten Sozialbeiträgen stets einen sozialen Schutz genießen. Ein Sozialstatut beinhaltet also sowohl Pflichten, wie die Zahlung von Sozialbeiträgen, als auch Rechte, wie das Recht auf Rente oder Krankengeld.
Arbeitnehmer haben einen anderen sozialen Status als Selbstständige. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, regelt Ihr Arbeitgeber Ihre Sozialversicherung durch Abzüge von Ihrem Gehalt. Als Selbständiger müssen Sie das alles selbst regeln. Sie sind daher verpflichtet, einer Sozialversicherungskasse beizutreten. Diesen Beitritt müssen Sie vor Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit veranlassen. Die Sozialversicherungskasse berechnet dann, wie viel Sozialbeiträge Sie schulden, und fordert Sie vierteljährlich zur Zahlung der Beiträge auf. Indem Sie diese Beiträge zahlen, sind Sie mit Ihrem sozialen Status als Selbständiger einverstanden.
Selbstständige im Hauptberuf und mitarbeitende Partner zahlen einen höheren Sozialbeitrag und erwerben mehr soziale Rechte. Sie bauen unter anderem ihren Anspruch auf eine gesetzliche Rente auf, eröffnen das Recht auf eine Kranken- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung und ein Überbrückungsrecht. Für andere Selbstständige, wie z. B. Selbstständige im Nebenerwerb, bringen die gezahlten Sozialbeiträge im Grunde nichts ein. Es handelt sich vielmehr um Solidaritätsbeiträge. Auch sie zahlen weniger (oder gar keine) Sozialbeiträge und greifen für ihren sozialen Status auf ihren Arbeitsplatz als Arbeitnehmer oder Beamter zurück.
Ob Sie haupt- oder nebenberuflich selbständig sind, hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Sie können nur dann nebenberuflich selbständig sein, wenn Sie auch mindestens halbtags eine andere nicht selbständige Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Beamter ausüben.
Als Gegenleistung für die Sozialversicherungsbeiträge, die Sie an die Sozialversicherungskasse abführen, können Sie sich auf
als Selbständige/r bewerben:
- Mutterschaftshilfe (kostenlose Dienstleistungsgutscheine)
- Mutterschaftsurlaub
- Geburtsurlaub (Vaterschaftsurlaub)
- Kranken- und Invaliditätsversicherung
- Brückenzoll
- informelle Pflege
- Rente

Diese Informationen werden Ihnen zur Verfügung gestellt von Avixi - https://avixi.be/
Zusammenfassender Fragebogen
Eine Sozialversicherungskasse ist eine Einrichtung in Belgien, die für den Einzug der Sozialbeiträge von Selbstständigen zuständig ist. Sie sorgt für die Auszahlung von Leistungen wie Rente, Krankengeld und Arbeitslosengeld und hilft bei der Erfüllung von Verwaltungsaufgaben.