Die wichtigsten Neuerungen der Datenschutz-Grundverordnung beruhen auf vier Säulen:
- Transparenz: Unternehmen sollten die Bürger in verständlicher Weise darüber informieren, wie Daten erhoben und verarbeitet werden.
- Datenübertragung: Die Bürger können ihre Daten von einem Dienstanbieter zu einem anderen übertragen, um beispielsweise den Telekommunikationsanbieter zu wechseln.
- Recht auf Vergessenwerden: Unternehmen müssen in der Lage sein, personenbezogene Daten zu löschen, wenn die betreffende Person dies verlangt und keine stichhaltigen Gegenargumente vorgebracht werden können - auch wenn die Daten inzwischen an Dritte weitergegeben wurden.
- Pflicht zur Meldung von Datenschutzverletzungen: Unternehmen sind verpflichtet, eine Datenschutzverletzung innerhalb von 72 Stunden zu melden, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass das Leck die erhobenen personenbezogenen Daten nicht gefährdet.

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