Sie haben keine eigene Rechtspersönlichkeit und handeln als natürliche Person.
Das Einzelunternehmen wird von einer natürlichen, unbeschränkt haftenden Person gegründet.
Es gibt keine klare Trennung zwischen Ihrem Privatvermögen und dem Vermögen Ihres Unternehmens, so dass Sie auch privat für Ihr Einzelunternehmen haften.
Gläubiger können auf Ihr gesamtes Vermögen zugreifen, wenn Sie verschuldet sind.
Die Privatwohnung unterliegt ebenfalls der Haftung, aber Sie können beim Notar eine Unpfändbarkeitserklärung abgeben, so dass die Gläubiger keinen Anspruch auf Ihre Privatwohnung erheben können.


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